Teilnahmebedingungen Hallenmärkte
1.Standplatzresevierung: Standplätze werden nur dem garantiert, der sich rechtzeitig angemeldet hat. Eine telefonische Rücksprache vor dem Flohmarktwochenende wird empfohlen. Wenn jemand für den angemeldeten Termin verhindert sein sollte, sagt er bitte umgehend ab. Wenn der reservierte Platz bis Samstag 8.30/bzw. Sonntag 9.30 Uhr nicht belegt wird, wird er an andere Händler vergeben.
2. Gebühren: Das Standgeld beträgt Euro 5,--bis Euro 9,-- pro lfdm. und Tag, Außenplätze kosten Euro 6,-- bis Euro 8,-- pro Tag und Meter, Auto am Stand Euro 5,-- pro Tag. Das Standgeld ist bis 12 Uhr an der Kasse zu bezahlen. Für ausgesprochene Kinderstände beträgt die Gebühr Euro 3,-- pro Tag und Meter. Diese Plätze werden in besonderen Bereichen angewiesen und gelten für Kinder bis 12 Jahre.
3. Einen Stromanschluss für Beleuchtung kann der Aussteller dann einrichten, wenn der Veranstalter zustimmt. Gebühr Euro 0,50 pro 100 Watt pro Tag (Mindestgebühr Euro 3,-- pro Tag).
4. Tischausleihe: In FRITZLAR, KORBACH und WARBURG können Tische für Euro 1,50 pro Tag ausgeliehen werden. Die gewünschte Anzahl ist bitte bei der Anmeldung mit anzugeben, da die Menge der Tische begrenzt ist.
5. Aufbau des Standes: In HOFGEISMAR, WARBURG und KORBACH: Freitag von 16 bis 18 Uhr, Samstag ab 8 Uhr, Sonntag ab 9 Uhr.
KORBACH am Sonntag erst ab 10 Uhr. Alle anderen Orte: Freitag nur nach Absprache.
6. Standabbau: Die Händler sind verpflichtet, bis 17.00 Uhr ihre Waren darzubieten. Erst um 17.30 Uhr werden die Türen für den Abbau geöffnet.
7. Die Säuberung der Standplätze erfolgt durch jeden selbst. Leere Kartons u.a. müssen von jedem selbst mitgenommen werden. Wir behalten uns vor, eine Kaution von Euro 10,-- pro Stand zu nehmen. Ab 17.30 Uhr wird diese Gebühr nach Abnahme des Standplatzes zurückgezahlt.
8. Rauchen und offenes Feuer ist in den Hallen strengstens verboten.
9. Nägel einschlagen ist grundsätzlich untersagt.
10. Parken für die Aussteller: Nach dem Entladen müssen die Fahrzeuge sofort auf den jeweiligen Parkplatz gefahren werden. Die Zufahrten für Rettungsfahrzeuge sind unbedingt freizuhalten.
11. Notausgänge und Feuerlöscher müssen unbedingt freigehalten werden.
12. Marktgegenstand: Es sollen grundsätzlich nur gebrauchte Waren, selbstgefertigte Kunstgegenstände, Trödel und Antiquitäten verkauft werden. Der Verkauf von lebenden Tieren, nationalsozialistischen Symbolen, Waffen, Munition und Pornographie ist verboten. Im Zweifelsfall entscheidet der Veranstalter über das zugelassene Warensortiment.
13. Der Verkauf von Speisen und Getränken bleibt allein dem Bewirtschafter vorbehalten.
14. Den Anweisungen des Veranstalters und anderer befugter Personen ist unbedingt Folge zu leisten.
15. Mit der Standplatzbelegung werden die vorstehenden Bedingungen ausdrücklich anerkannt.
16. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung. Sollte aufgrund höherer Gewalt die Veranstaltung ausfallen, besteht kein Anspruch auf den entgangenen Gewinn.
Änderungen der Termine, Bedingungen und Preise jederzeit vorbehalten.


